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Fischereiabgabe bezahlen

Thüringen 99042010131000, 99042010131000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042010131000, 99042010131000

Leistungsbezeichnung

Fischereiabgabe bezahlen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Zahlung (131)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

Volltext

Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage gegen ausstellende Behörde

Kurztext

  • Fischereiabgabe Zahlung
  • Wer in Thüringen fischen oder angeln möchte, muss eine Fischereiabgabe bezahlen. Diese kann vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlt werden.
  • Die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichtet werden.
  • Voraussetzungen: Mindestalter 14, außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig:
    • Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung.
    • Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

Ansprechpunkt

An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

Zuständige Stelle

Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

Formulare

nicht vorhanden

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