Fischereiabgabe bezahlen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
07.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
- Fischereiabgabe Zahlung
- Wer in Thüringen fischen oder angeln möchte, muss eine Fischereiabgabe bezahlen. Diese kann vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlt werden.
- Die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichtet werden.
- Voraussetzungen: Mindestalter 14, außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
- Es fallen Gebühren an.
- Zuständig:
- Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung.
- Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.