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Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Thüringen 99006058276000, 99006058276000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006058276000, 99006058276000

Leistungsbezeichnung

Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Ausnahmegenehmigung (276)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.

Volltext

Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen

  • bei Gefährdungen durch Energien,
  • zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
  • zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
  • zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
  • Betriebsstörungen und Unfällen,
  • sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die betroffenen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  1. Einreichung des Antrags, der gutachterlichen Stellungnahme und der Gefährdungsbeurteilung online
  2. Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde
  3. Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Kurztext

  • Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
  • Vorausgesetzt wird, dass die Vorschriftsanwendung für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führt.
  • Antrag notwendig

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

Formulare

nicht vorhanden