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Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Thüringen 99061035113000, 99061035113000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061035113000, 99061035113000

Leistungsbezeichnung

Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Unterstützung (113)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Stiftung für Hochschulzulassung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

Volltext

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. 

Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Erforderliche Unterlagen

Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

Bearbeitungsdauer

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

Frist

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Stiftung für Hochschulzulassung

Hochschulstart

Sonnenstraße 171

44137 Dortmund

Formulare

Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

Persönliches Erscheinen: nein