Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
21.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
- Anzeige von Personen, die gestorben oder erheblich verletzt sind
- Anzeige ist gebührenfrei und kann online erfolgen
- Zuständigkeit: jeweilige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.