Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen

Thüringen 99006059261002, 99006059261002 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006059261002, 99006059261002

Leistungsbezeichnung

Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

bei einem Schadensfall

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Unfallhergang,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
  • Anzeige benötigt Angaben
    • Schilderungen zum Unfallhergang,
    • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Zuständigkeit: jeweilige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden