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Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Thüringen 99008001011000, 99008001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001011000, 99008001011000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Volltext

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • biometrietaugliches Passbild: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Zusatzkosten bei Änderungen, die mehr betreffen als die Adresse: antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00 Euro antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht-zuständiger Behörde: 13,00 Euro Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

Frist

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Änderung
  • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
  • bei Änderungen ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
    • Ausnahme: Änderung der Anschrift (im Chip und Aufkleber mit der neuen Anschrift)
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde am Wohnsitz (Änderung Ausweis oder Änderung Anschrift)
    • jede andere Personalausweisbehörde, wenn die Anschrift nicht geändert werden soll: Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von EUR 13,00 ist zu entrichten

Ansprechpunkt

Bei Anschriftänderung: Wenden Sie sich an

  • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz, in der Regel Bürgeramt

Formulare

nicht vorhanden