Architektenkammer Eintragung einer Kapitalgesellschaft beantragen
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Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
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Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung als Kapitalgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Thüringen.
Will sich eine Kapitalgesellschaft in Thüringen dauerhaft niederlassen und in der Firma oder im Namen der Gesellschaft die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ sowie den Zusatz „frei“ oder „freischaffend“ führen, muss sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages / der Satzung und ggf. Änderungen in beglaubigter Form
- Kopie der Liste der Gesellschafter / Aufsichtsratsmitglieder
- Kopie der Liste der Geschäftsführer / des Vorstandes
- Kopie der Anmeldung zum Handelsregister /Partnerschaftsregister
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 33 ThürAIKG
- Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr
- Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen
- Nachweis des Bestehens einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens (Zweck der Gesellschaft) muss die ausschließliche Wahrnehmung von freiberuflichen Berufsaufgaben sein, die der in der Firma geführten Berufsbezeichnung entsprechen
- die Mehrheit des Kapitals und der Stimmenanteile unter den Gesellschaftern muss bei Mitgliedern der Architektenkammer liegen, deren Berufsbezeichnung und Zusatz in der Firma geführt wird
- die Berufszugehörigkeit aller Gesellschafter muss kenntlich gemacht werden
- die zur Geschäftsführung oder zum Vorstand bestellten Personen müssen mehrheitlich Mitglieder der Architektenkammer sein, deren Berufsbezeichnung und Zusatz in der Firma geführt wird
- Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nur auf Mitglieder der Architektenkammer oder Gesellschaften, die Anteile an der Gesellschaft halten dürfen, übertragen werden
- im Fall einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien müssen die Aktien auf den Namen lauten
- die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen muss an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden sein
Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss sind mit Antragstellung folgende Gebühren zu bezahlen:
- Eintragung einer Kapitalgesellschaft: EUR 500,00
Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.
Über Ihren Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.
Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Durch die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Kammer. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bedarf es bei der Architektenkammer keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
- Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft
- Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.
- Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
- Gebühren: Eintragung einer Kapitalgesellschaft: EUR 500,00
- Zuständig: Architektenkammer Thüringen.
- Antrag auf Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis
Außerdem stellt Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.