Melderegisterauskunft - an Parteien und Wählergruppen beantragen
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Sie benötigen als Partei oder Wählergruppe Auskünfte aus dem Melderegister? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft als Gruppenauskunft zu stellen.
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister im Wege einer Gruppenauskunft erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Für die Zusammensetzung der Gruppe muss das Lebensalter bestimmend sein, das heißt es werden nur Daten von Wahlberechtigten einzelner Altersgruppen übermittelt.
Die Gruppenauskunft kann ausschließlich zu Wahlwerbezwecken erfolgen. Gruppenauskünfte an Parteien und Wählergruppen für andere Zwecke sind nicht zulässig.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Wahlen für Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist
- ausschließliche Verwendung der Daten für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurde
Anfragen sind sechs Monate vor der Wahl oder Abstimmung möglich
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können 6 Monate vor einer Wahl folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
- Ist Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
- zuständig: Gemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen. An die jeweilige Meldebehörde wenden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Meldebehörde.