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Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

Thüringen 99115004001006, 99115004001006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001006, 99115004001006

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft für Gruppen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Gruppenauskunft

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten eine Melderegisterauskunft über mehrere Personen (Gruppenauskunft) erhalten? Dann muss dies im öffentlichen Interesse liegen. 

Volltext

Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeit,
  • derzeitige Anschriften,
  • An- und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

Kosten

  • Auskunft bis 100 Einwohner: 150,00 Euro
  • Auskunft 101 -200 Einwohner: 300,00 Euro
  • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 200: 0,50 Euro
  • Auskunft über jeden weiteren Einwohner über 1000: 0,15 Euro
  • Auskunft über jeden Einwohner über 10.000: 0,05 Euro

Verfahrensablauf

Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • Melderegisterauskunft über Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) möglich, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt. 
  • Die Zusammensetzung der Personengruppen kann frei mit ausgewählten Daten vorgenommen werden.
  • abrufbare Daten:
    • Geburtsdatum, 
    • Geschlecht, 
    • derzeitige Staatsangehörigkeit, 
    • derzeitige Anschriften, 
    • An- und Auszugsdatum sowie 
    • Familienstand
  • zuständig: Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Ansprechpunkt

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden