elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
- elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
- Ein gesperrter elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) kann ausschließlich über die zuständige Behörde entsperrt werden lassen.
- Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
- Zuständig: Personalausweisbehörde