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elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Thüringen 99008004063000, 99008004063000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004063000, 99008004063000

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Sie können Ihrren elektronischen Identitätsnachweises sperren lassen, wenn Sie diesen verloren haben oder dieser gestohlen wurde.

Volltext

Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen.

Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann zwar niemand Ihre Daten auslesen, aber die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
  • Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so kann die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen werden.
  • Zuständig: Personalausweisbehörde oder telefonisch an die Sperrhotline. Das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 oder über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Das Sperren über diese Rufnummern ist sieben Tage die Woche rund um die Uhr möglich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde oder telefonisch an die Sperrhotline.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden