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elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

Thüringen 99008004054000, 99008004054000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004054000, 99008004054000

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Speicherung (054)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zu Speicherung Ihrer Daten im Chip des Personalausweises.

Volltext

Folgende Daten werden im Ausweis-Chip des Personalausweises gespeichert:

  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Tag und Ort der Geburt
  5. Lichtbild
  6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
  7. Ordensname, Künstlername
  8. Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, „IXD“ für Ersatzpersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland
  9. Seriennummer
  10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
  11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  12. Prüfziffern
  13. Leerstellen
  14.  2 Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
  15. Der im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendete eindeutige Gemeindeschlüssel

Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.

Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel

  • Polizeivollzugsbehörden,
  • Zollverwaltung,
  • Steuerfahndungsstellen der Länder und
  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.

Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
  • Im Chip des Personalauweises werden verschiedene Daten gespeichert.
  • Zuständig: örtliche Personalausweisebehörde

Ansprechpunkt

An die örtliche Personalausweisebehörde.

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisebehörde

Formulare

nicht vorhanden