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Waffenbesitz zur Brauchtumspflege Erlaubnis beantragen

Thüringen 99089018001006, 99089018001006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001006, 99089018001006

Leistungsbezeichnung

Waffenbesitz zur Brauchtumspflege Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschütze oder Brauchtumsschützin für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Brauchtumsschütze oder Brauchtumsschützin zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihrer Sachkunde
  • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
  • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.

Kosten

Die Waffenbehörde erhebt eine Gebühr gemäß Nr. 1.1 der Anlage zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
  • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
  • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege
  • wird für Einzellader-Langwaffen sowie bis zu 3 Repetier-Langwaffen und Munition ausgestellt
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Untere Waffenbehördenb (Landratsamt oder kreisfreie Stadt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnsitzort zuständige untere Waffenbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Formulare

nein