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Deponie Feststellung der endgültigen Stilllegung beantragen

Thüringen 99001017003000, 99001017003000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001017003000, 99001017003000

Leistungsbezeichnung

Deponie Feststellung der endgültigen Stilllegung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Stilllegung (003)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Teaser

Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

Volltext

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV und der Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

Voraussetzungen

  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

Kosten

Kostenrahmen: EUR 100 - 1000

Verfahrensablauf

Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Deponie Stilllegung
  • Antrag auf Feststellung der endgültigen Stilllegung
  • Voraussetzungen:
    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
  • Erforderliche Unterlagen:
    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV und der Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 Dep V
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
  • Kostenrahmen: 100-1.000 Euro
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein