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Ausbildungsförderung Bewilligung

Thüringen 99022001017000, 99022001017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017000, 99022001017000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bundesausbildungsförderung (022)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Ausbildungsförderung nach ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • deutscher Staatsbürger
  • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • maximal 29 Jahre alt
  • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungziel erreichen werden
  • Nachweis eines Förderungebdarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

Je nach der Art der Ausbildungförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.