Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hundehaltung abmelden

Thüringen 99110009070000, 99110009070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009070000, 99110009070000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung abmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Die Abmeldung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Volltext

Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
  • bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
  • bei Verlust des Hundes,
  • bei Tod des Hundes.

Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Die Abmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. 
Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Bei Abmeldung des Hundes werden die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.
  • Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung bei der zukünftig örtlich zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde erforderlich; mit Ihrer Zustimmung können bei der bisher zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde die notwendigen Daten abgefordert werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich nach Eintritt des jeweiligen anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen. Dies kann sein:
    • Wegzug des Halters aus Thüringen

    • Abgabe des Hundes

    • Verlust des Hundes

    • Tod des Hundes

  • Örtlich zuständig für die Abmeldung ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der der Hund angemeldet ist.
  • Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung in der neu zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft bzw. erfüllenden Gemeinde notwendig.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.

Zuständige Stelle

Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal