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Abweichende täglich längere Arbeitszeit beantragen

Thüringen 99006003017000, 99006003017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006003017000, 99006003017000

Leistungsbezeichnung

Abweichende täglich längere Arbeitszeit beantragen

Leistungsbezeichnung II

Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei UEberstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Ausnahmen zur Abweichung einer täglich längeren Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe oder eine Bau- und Montagestelle müssen Sie sich als Arbeitgeber von der zuständigen Behörde bewilligen lassen.

Volltext

Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktägliche nicht überschritten werden.

Sie können hierzu eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn es sich bei Ihren Unternehmen um einen kontinuierlichen Schichtbetrieb oder eine Bau- und Montagestelle handelt. Durch die abweichende längere tägliche Arbeitszeit müssen zusätzlich Freischichten erreicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Beantragungszeitraum
  • Gründe für die Beantragung
  • Anzahl der Arbeitnehmer pro Schicht
  • Betroffene Arbeitsplätze/Tätigkeiten
  • Vor- und Nachteile des geplanten Schichtsystems
  • Tarifvertrag (falls vorhanden)
  • Arbeitszeitvereinbarungen
  • Ruhepausenverteilung
  • Ruhezeit
  • Schichtplan aus dem die zusätzlichen Freischichten hervorgehen
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Stellungnahme Betriebsärztin/-arzt
  • Stellungnahme Betriebs- oder Personalrat (falls vorhanden)

Voraussetzungen

  • Sie können den Antrag nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. 
  • Die Beantragung ist nur für kontinuierliche Schichtbetriebe oder Bau- und Montagestelle möglich.
  • Die konkrete Bau- und Montagestelle ist zu benennen, da eine Ausnahme nur baustellenbezogen erteilt wird.
  • Es muss nachgewiesen werden, dass eine betriebliche Ausnahmesituation die Abweichung im Einzelfall dringend erfordert.
  • Die Erreichung zusätzlicher Freischichten ist durch das beantragte Schichtsystem anhand eines Schichtplans darzulegen.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die Belastung durch:
    • Lage und Dauer der Arbeitszeit,
    • besondere Formen der Arbeitszeit (zum Beispiel Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf),
    • Gefährdungen mit Zeitbezug zum Beispiel durch schwere körperliche Arbeiten,
    • Lärm, Gefahrstoffe, Strahlung und
    • gegebenenfalls Sonn- und Feiertagsarbeit beziehungsweise die ausreichende Kompensation durch Ruhepausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten zu bewerten und das Ergebnis der Bewertung zu dokumentieren.
  • Stellungnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin
  • Stellungnahme des Betriebs- beziehungsweise Personalrats, falls vorhanden
  • Die Ruhepausen und die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
  • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Kosten

Gebühr: 80€ - 2.500€

Verfahrensablauf

Eine Bewilligung für eine abweichende längere tägliche Arbeitszeit können Sie schriftlich oder online beantragen.

Sie können die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen:

  • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
  • Senden Sie Ihren Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft die Unterlagen.
  • Sind die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt, erhalten Sie einen zustimmenden Bescheid.
  • Erst danach darf eine von den Vorschriften abweichende Beschäftigung erfolgen.
  • Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.

Möchten Sie die Genehmigung online beantragen, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Aufruf des Online-Dienstes
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden den Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antrag.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Eine Ausnahme wird nur für einen befristeten Zeitraum erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Information, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung
  • Ausnahmebewilligungen einerabweichenden längeren tägliche Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten und für Bau- und Montagestellen.
  • Eine Ausnahme für eine Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer längeren täglichen Arbeitszeit von maximal 12 Stunden kann durch die zuständige Stelle bewilligt werden.
  • Die Ausnahme wird befristet erteilt.
  • Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.
  • Voraussetzungen:
    • Antrag kann nur von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gestellt werden
    • Die Beantragung ist nur für kontinuierliche Schichtbetriebe oder Bau- und Montagestelle möglich.
    • Es muss nachgewiesen werden, dass eine betriebliche Ausnahmesituation die Abweichung im Einzelfall dringend erfordert.
    • Die Erreichung zusätzlicher Freischichten ist durch das beantragte Schichtsystem anhand eines Schichtplans darzulegen.
    • Die längere tägliche Arbeitszeit muss Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sein.
    • Stellungnahme des Betriebs- oder Personalrats, falls vorhanden
    • Stellungnahme des Betriebsarztes/der Betriebsärztin
  • Zuständig: zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden