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Abwasserabgabe verrechnen

Thüringen 99129029239000, 99129029239000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129029239000, 99129029239000

Leistungsbezeichnung

Abwasserabgabe verrechnen

Leistungsbezeichnung II

Abwasserabgabe reduzieren

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Verrechnung (239)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Sie müssen für das Einleiten von Abwasser in ein Oberflächengewässer/ Grundwasser eine Abwasserabgabe zahlen und haben in den Neubau/ Erweiterung von Abwasseranlagen/Zuführungsanlagen investiert. Die Verrechnung dieser Aufwendungen beantragen Sie bei der Festsetzungsbehörde.

Volltext

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser und verschmutztes Niederschlagswasse r in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird eine Abwasserabgabe erhoben. Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen verrechenbar.

Sie leiten Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasse r ein und haben z.B. Investitionen für:

  • die Errichtung/Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen (§ 10 Abs. 3 AbwAG) oder
  • die Errichtung/Erweiterung von Anlagen, die das Abwasser bereits vorhandener Einleitungen einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen (§ 10 Abs. 4 AbwAG)

z.B. Errichtung einer Trennkanalisation zum Anschluss von Kleineinleitungen oder einer Teilortskanalisation an eine Abwasserbehandlungsanlage; Bau eines Regenwasserkanales über den das Niederschlagswasser einem Regenklärbecken zugeführt wird, Errichtung eines RÜB zur Beseitigung eines Regenüberlaufes in das Gewässer.

Dies führt zu einer Verringerung des zu zahlenden Abgabebetrags bzw. zur Erstattung eines bereits gezahlten Abgabebetrags.

Verrechenbar sind dabei die entstandenen Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Anlage geschuldeten Abgabe. Die Ermittlung des Verrechnungszeitraums erfolgt taggenau. Eine Verrechnung des - bedingt durch eine Überschreitung eines Überwachungswerts - erhöhten Teils der Schmutzwasserabgabe scheidet aus. Die Verrechnung der getätigten Aufwendungen müssen Sie auf den entsprechenden Formvordrucken bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle ist bei auftretenden Fragestellungen gern behilflich und fordert ggfs. weitere Unterlagen oder Nachweise zur Verrechnungsmaßnahme an.

Erforderliche Unterlagen

Sie leiten Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser ein und haben z.B. Investitionen für:

  • die Errichtung/Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen/Regenentlastungsanlagen (§ 10 Abs. 3 AbwAG) z.B. Kläranlagen, Abscheideranlagen oder
  • die Errichtung/Erweiterung von Anlagen, die das Abwasser bereits vorhandener Einleitungen einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen (§ 10 Abs. 4 AbwAG)

z.B. Errichtung einer Trennkanalisation zum Anschluss von Kleineinleitungen oder einer Teilortskanalisation an eine Abwasserbehandlungsanlage; Bau eines Regenwasserkanales über den das Niederschlagswasser einem Regenklärbecken zugeführt wird.

Je nachdem, für welche Anlagen Aufwendungen geltend gemacht werden, sind die entsprechenden Anträge vorzulegen:

  • Antrag auf Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG

(Angaben zur Abwasserbehandlungsanlage, Inbetriebnahmedatum, Angaben zur Schadstoffreduzierung, Nachweis der Aufwendungen)

  • Antrag auf Verrechnung nach § 10 Abs. 4 AbwAG

(Angaben zu wegfallenden Einleitungen durch Anschluss an eine Abwasserbehandlungsanlage, Datum des Anschlusses, Angaben zur Baumaßnahme, Nachweis der Aufwendungen)

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Verrechnung setzt voraus, dass der Abgabepflichtige im Verrechnungszeitraum eine Abwasserabgabe  zu zahlen hat bzw. bereits gezahlt hat und ihm Aufwendungen entstanden sind.

Kosten

Gebühren/Auslagen für die Bearbeitung des Antrags fallen nicht an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des eingereichten Antrags und der Unterlagen. 

Frist

Eine Rückerstattung bzw. eine Verminderung der zu zahlenden Abwasserabgabe durch Verrechnung ist nur innerhalb von drei Jahren nach dem Jahr der Festsetzung möglich. Um den Rahmen der verrechenbaren Abwasserabgabe vollständig auszuschöpfen, ist der Antrag innerhalb der Dreijahresfrist zu stellen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Abwasserabgabenbescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Kurztext

  • Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser und verschmutztes Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird eine Abwasserabgabe erhoben. Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen verrechenba r.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Ref. 51 „Abwasser, Abwasserabgabe“ zuständig.

Formulare

Die Abgabepflichtigen können die Verrechnungsanträge von der Festsetzungsbehörde kostenlos und in der erforderlichen Anzahl beziehen oder aus dem Internet.Dort unter: „Abwasserabgabe, Verwaltungsvorschrift & amtliche Formulare“ abrufen.

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