Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
- Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt das Standesamt auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
- Sie enthält folgende Angaben:
- Die Vor- und Familiennamen vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls die Auflösungsvermerke
- Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.
- Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.