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Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

Thüringen 99079003012000, 99079003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99079003012000, 99079003012000

Leistungsbezeichnung

Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Lebenspartnerschaft (079)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Volltext

Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag  aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 10€
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde kostet pro Urkunde 10,00 Euro.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
  • Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
  • Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt das Standesamt auf Antrag  eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
  • Sie enthält folgende Angaben:
    • Die Vor- und Familiennamen vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • gegebenenfalls die Auflösungsvermerke
  • Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.
  • Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Ansprechpunkt

An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

Formulare

nicht vorhanden