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Berufsausbildung - Beratung und Überprüfung von Ausbildungsbetrieben (Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen)

Thüringen 99019018058000, 99019018058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019018058000, 99019018058000

Leistungsbezeichnung

Berufsausbildung - Beratung und Überprüfung von Ausbildungsbetrieben (Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen)

Leistungsbezeichnung II

Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Teaser

Wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden möchten, berät und unterstützt Sie hierbei die für den Beruf und die Region zuständige Stelle.

Volltext

Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden, wenn

  • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
  • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.

Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.

Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.

Erforderliche Unterlagen

Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.

Voraussetzungen

Ihr Betrieb verfügt über alle nötigen Einrichtungen, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten

Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte mit Ausbildereignung

Kosten

Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)

Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.

Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.

Alternativ kann die Beraterin oder den Berater auch festlegen, dass der Austausch mit Ihnen im weiteren Verlauf in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgt.

Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie aus Sicht des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Sollte der Berater feststellen, dass in Ihrem Unternehmen nicht oder nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen ausgebildet werden kann, erhalten Sie von der Kammer oder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen entsprechenden Bescheid.

Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.

Bearbeitungsdauer

Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen.

Benötigt die Beraterin oder der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb verlängert sich die Zeit entsprechend.

Frist

nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Ausbildungsstätte Eignung feststellen
  • In Betrieben, die erstmalig ausbilden möchten, wird die Ausbildungsberechtigung vor Ort überprüft.
  • Betriebe dürfen Auszubildende nur einstellen und ausbilden, wenn 
    • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
    • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze bzw. zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht
  • Berater besuchen regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten, um diese bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen.
  • In der Regel fallen keine Gebühren an.
  • Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und -beruf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

Für die Prüfung der Eignung in den Ausbildungsberufen in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 716

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail: Frank.Teichmann@tlbg.thueringen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle