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Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

Thüringen 99083001011006, 99083001011006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011006, 99083001011006

Leistungsbezeichnung

Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

Volltext

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes,

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Voraussetzungen

  •  Sie sind allein sorgeberechtigt,
  •  Zustimmung des anderen Elternteils,
  •  wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

Kosten

Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • Name des Kindes kann in den Familiennamen des anderen Elternteils geändert werden.
  • Benötigte Unterlagen:
  • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können beim Standesamt erfragt werden.
  • Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
  • Zuständig: Standesamt.

Ansprechpunkt

Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden