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Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen

Thüringen 99083001011005, 99083001011005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011005, 99083001011005

Leistungsbezeichnung

Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen

Leistungsbezeichnung II

Geburtsnamen wiederannehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Wiederannahme des Geburtsnamens

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

Volltext

Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
  • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
  • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners

Voraussetzungen

Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:

  • Ehescheidung,
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
  • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners

Kosten

Die Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kostet in Thüringen 25,00 €.  Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.  Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
  • Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
  • Wenn der Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, kann der Geburtsname oder der bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführte Name wieder angenommen werden.
  • Benötigte Unterlagen:
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
    • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
    • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
  • Die Abgabe einer Erklärung zur Namensänderung nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kostet in Thüringen 25,00 €.  Eine Eheurkunde, aus der die Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
  • Zuständig: Standesamt

Ansprechpunkt

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden