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Wein - Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

Thüringen 99160014261000, 99160014261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160014261000, 99160014261000

Leistungsbezeichnung

Wein - Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat 53

Teaser

Wenn Sie nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse transportieren wol-len, benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben, 
  • Traubenmost,
  • Maische, 
  • Wein, 
  • Perlwein, 
  • Schaumwein, 
  • Likörwein und 
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, z.B. zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen 
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

Kosten

Für online erstellte Weinbegleitdokumente fallen in Thüringen derzeit keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Benötigen Sie für den Weintransport ein Begleitdokument, kann es in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden und ist der Kontrollbehörde am Verladeort zu übermitteln.

Das Weinbegleitdokument wird unmittelbar vor dem Weintransport erstellt, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

Dieses Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

Den Formularvordruck für das Begleitdokument zum Einreichen per Post erhalten Sie wie bisher vom TLLLR.

  • Das 4-fach-Formular ist leserlich und vollständig auszufüllen. 
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. 

Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.

  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Empfänger des Weintransports, z.B. der Kellerei.
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post der per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort (TLV)
  • Der übrige Durchschlag verbleibt bei Ihren Unterlagen.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport ist die Anmeldung am Online-Dienst mit einem ELSTER-Unternehmenskonto mit dem dazugehörigen ELSTER-Zertifikat und Passwort (MUK) erforderlich.
  • Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Abgegebene Meldungen und Anträge können Sie im Online-Dienst verwalten und sich über den aktuellen Status informieren.
  • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Transport-Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.
Beim Onlinedienst erfolgt die Meldung unmittelbar.

Frist

Es gibt keine Frist.

Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

Im Kalenderjahr nicht genutzte Formularvordrucke der Begleitpapie-re sind im folgenden Jahr ungültig und müssen an das TLLLR zurückgeschickt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Weinbauportal „Onlinedienst Weinbau“ finden Sie allgemeine Informationen zu den Leistungen, die bereits online abgerufen werden können.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen, Entgegennahme
  • Bei Transport von mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses 
  • Für den Transport von nicht abgefülltem Wein und Vorstufen davon (z.B. Trauben, Maische, Grundwein)
  • Papierform oder Online-Verfahren möglich
  • Zuständig:
    • Papierform: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Ausgabe)
    • Online-Verfahren: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja