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Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung beantragen

Thüringen 99080005243000, 99080005243000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080005243000, 99080005243000

Leistungsbezeichnung

Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie sind Privatpilot und möchten Ihren Luftfahrerschein umwandeln? Dann können Sie einen Antrag auf Umwandlung bei der Landesluftfahrtbehörde stellen.

Volltext

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz). Die Umwandlung der Erlaubnis PPL in eine Erlaubnis LAPL wird auf Ihren Antrag von der Landesluftfahrtbehörde vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Von der Luftfahrerschule vorzulegen:

Anmeldung zur Ausbildung

Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen

nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Kopie des Personalausweises

Vom Bewerber vorzulegen:  

Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners

Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren

bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O

Auszug aus dem Fahreignungsregister

Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)

Voraussetzungen

Es muss eine gültige PPL vorhanden sein.

Kosten

Für die Umwandlung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25,00 € erhoben.

Verfahrensablauf

Erwerb eines Luftfahrerscheins

Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

Erneuerung

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

Umwandlung

Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Als Inhaber einer gültigen Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges (PPL) können sie auf Antrag Ihre Erlaubnis in eine LAPL umwandeln. Dabei werden die theoretische und die praktische PPL-Ausbildung vollständig auf die LAPL-Erlaubnis anerkannt.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

Umwandlung von Luftfahrerscheinen

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar