Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie sind Privatpilot und möchten Ihren Luftfahrerschein umwandeln? Dann können Sie einen Antrag auf Umwandlung bei der Landesluftfahrtbehörde stellen.
Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz). Die Umwandlung der Erlaubnis PPL in eine Erlaubnis LAPL wird auf Ihren Antrag von der Landesluftfahrtbehörde vorgenommen.
Von der Luftfahrerschule vorzulegen:
Anmeldung zur Ausbildung
Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen
nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Kopie des Personalausweises
Vom Bewerber vorzulegen:
Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners
Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren
bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)
Für die Umwandlung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25,00 € erhoben.
Erwerb eines Luftfahrerscheins
Haben Sie alle erforderlichen Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.
Erneuerung
Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.
Umwandlung
Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.
Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.
Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.
Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.
Als Inhaber einer gültigen Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges (PPL) können sie auf Antrag Ihre Erlaubnis in eine LAPL umwandeln. Dabei werden die theoretische und die praktische PPL-Ausbildung vollständig auf die LAPL-Erlaubnis anerkannt.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Ref. 520, Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Thüringer Landesverwaltungsamt
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