Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008
- Bruteier-Kennzeichnungsverordnung (BruteiKennzV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Wenn Sie eine Brüterei bzw. einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb betreiben möchten, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
- Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.
- Voraussetzung: Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung.
- Es fallen Kosten an.
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena