Landpachtverträge, Anzeige
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Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Landpachtverkehr | Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) (thueringen.de)
Der Link führt auch zum Thüringer Pachtpreisregister
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Ansprechstelle ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur. Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Zweigstellen
Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)
Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)
Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)
Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Zweigstellen
Rudolstadt (Mittelthüringen)
Sömmerda(Mittelthüringen)
Leinefelde (Nordthüringen)
Bad Frankenhausen(Nordthüringen)
Bad Salzungen (Südwestthüringen)
Hildburghausen(Südwestthüringen)
Zeulenroda (Ostthüringen)
Großenstein(Ostthüringen)