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Fischerei Urlaubsfischereischein (Vierteljahresfischereischein in Thüringen) Erteilung und Verlängerung beantragen

Thüringen 99042018006000, 99042018006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042018006000, 99042018006000

Leistungsbezeichnung

Fischerei Urlaubsfischereischein (Vierteljahresfischereischein in Thüringen) Erteilung und Verlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie möchten in Thüringen angeln, haben aber keinen Fischereischein und auch keine Fischerprüfung abgelegt? Dann haben Sie die Möglichkeit, ohne das Ablegen einer Fischerprüfung den Vierteljahresfischereischein zu erwerben und bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Volltext

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein (Fischereischeinpflicht). Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Gemeinde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen. In Thüringen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, ohne das vorherige Ablegen einer Fischerprüfung, den Vierteljahresfischereischein zu erwerben. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei mit der Handangel und kann in der Gemeinde erworben werden, in deren Zuständigkeitsbereich Sie angeln möchten.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder beim Pächter des Fischereiausübungsrechtes des Gewässers zu erwerben ist. Bitte erkundigen Sie sich vor Erwerb des Vierteljahresfischereischeines, ob für das Gewässer Erlaubnisscheine an Inhaber von Vierteljahresfischereischeinen ausgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

Voraussetzungen

  • Nach § 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG wird für die Beantragung eines Vierteljahresfischereischeines kein Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung benötigt.
  • Ein Vierteljahresfischereischein kann nur einmal pro Kalenderjahr erteilt werden. Seine Geltungsdauer kann nicht verlängert werden.

Kosten

  • Beim Erwerb des Vierteljahresfischereischeines sind eine Gebühr und die Fischereiabgabe zu entrichten.
  • Die Gebühr beträgt 10,00 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 6 ThürFischAVO) und die Fischereiabgabe 15,00 € (§ 37 Abs. 2 Nr. 6. ThürFischAVO).

Verfahrensablauf

Fischereischeine werden nach den von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Mustern von den Gemeinden ausgestellt. Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines – und so auch des Vierteljahresfischereischeines – ist deshalb bei der Gemeinde zu stellen,

  • in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat (gilt für Personen mit Wohnsitz in Thüringen) oder
  • in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben möchte (gilt für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Thüringen)

Bearbeitungsdauer

keine Regelung

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Reglungen hierzu trifft die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreien Stadt.

Kurztext

  • Urlaubsfischereischein (inkl. Verlängerung) Genehmigung
  • Fischereischein beantragen
  • Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Wenn die Vorausetzungen hierfür nicht gegeben sind,gibt es die Möglichkeit, ohne das vorherige Ablegen einer Fischerprüfung, den Vierteljahresfischereischein zu erwerben. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei mit der Handangel.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig sind die Gemeindeverwaltungen, in deren Zuständigkeitsbereich geangelt werden soll.

Ansprechpunkt

Ihren Vierteljahresfischereischein erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden