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Bauen - Antrag auf Typenprüfung baulicher Anlagen mit derselben Ausführung

Thüringen 99012076006001, 99012076006001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012076006001, 99012076006001

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Typenprüfung baulicher Anlagen mit derselben Ausführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

baulicher Anlagen mit derselben Ausführung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Handlungsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung eines Typenprüfberichtes ist durch die Thüringer Bauordnung (ThürBO) sowie durch die Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) gegeben.

Teaser

Prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, sind durch ein Prüfamt hinsichtlich ihrer Standsicherheit zu prüfen.

Volltext

Sollen bauliche Anlagen und tragende Konstruktionen auf Grundlage geltender Technischer Baubestimmungen an mehreren Orten in Deutschland, in gleicher Ausführung und beliebig oft errichtet oder verwendet werden, ist die Beantragung einer Typenprüfung oft eine effektive Verfahrensweise. Eine für jeden Anwendungsfall erneute Einzelprüfung der Standsicherheitsnachweise kann hierbei entfallen. Die für ein Vorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde hat für den Einzelfall nur noch die Übereinstimmung der Ausführung mit dem Prüfbericht und den Typenplänen festzustellen. Typenprüfungen sind in ganz Deutschland gültig.

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung sind die statischen Nachweise aller betrachteten Typen sowie die zur Darstellung der Berechnungsergebnisse angefertigten Typenpläne und Typenblätter vom Antragsteller in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Insofern die eingereichten Unterlagen den bautechnischen Vorschriften - der Thüringer Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ThürVVTB) oder den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen - entsprechen, wird vom Prüfamt ein Prüfbericht ausgestellt, der gegebenenfalls zusätzliche Angaben und Hinweise enthalten kann, die über den Inhalt der Typenpläne hinausgehen. Im Anschluss daran erhalten Sie ein Exemplar ihrer geprüften bautechnischen Unterlagen sowie den Prüfbericht nebst Anlagen (in der Regel sind das die für die Ausführung erforderlichen Typenpläne/-blätter) zurück.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer sowie die sich daraus ableitende Gebühr der Typenprüfung sind stark vom Umfang und der Qualität der eingereichten Unterlagen abhängig und damit pauschal nicht quantifizierbar. Im Grundsatz gilt: Sorgfältig vorbereitete Unterlagen machen spätere Korrekturen unnötig und vermindern so die für die Prüfung benötigte Zeit und somit auch die anfallende Prüfgebühr.

Frist

Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer kann die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwendet werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Beantragung einer Verlängerung möglich. Insofern sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und seitens des Antragstellers keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.

Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Fristablauf erfolgt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Alle im Vorfeld getroffenen Absprachen können dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer der Prüfung und die sich daraus für Sie ergebende Gebühr zu reduzieren. 

Typenpläne/-blätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen. Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können. Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.

Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.

Die Bemessung von Tragwerken bzw. Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, sind durch ein Prüfamt hinsichtlich ihrer Stand­sicherheit zu prüfen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten. In Thüringen ist hierfür das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Formulare

Der Antrag ist formlos unter Angabe des Antragsgegenstandes sowie unter Benennung des Erstellers der bautechnischen Unterlagen schriftlich einzureichen.