Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.
Die Aufstellung des fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Sie müssen das Prüfbuch vorlegen. Das Prüfbuch wird für die Ausführungsgenehmigung von der erteilenden Behörde für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und kann auch erforderliche Auflagen enthalten.
- Die unteren Bauaufsichtsbehörde entscheidet anhand der erforderlichen Unterlagen über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.
- Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.
- Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung
- Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
- Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.
- Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.
- Anhand dieser Prüfunterlagen entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.Diese wird vor Ort durchgeführt.
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und weitere Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.