Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als Bürger oder als Verwaltung können Sie eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Straßen melden.
Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Besichtigung und Aufnahme der Störung zwei Tage, Reparatur bis zu 2 Wochen, je nach Priorität.
- Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
- Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Straßen können gemeldet werden.
- Unterlagen: Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.