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Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden

Thüringen 99108021224000, 99108021224000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108021224000, 99108021224000

Leistungsbezeichnung

Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Behebung (224)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Teaser

Als Bürger oder als Verwaltung können Sie eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Straßen melden.

Volltext

Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Erforderliche Unterlagen

Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

Bearbeitungsdauer

Besichtigung und Aufnahme der Störung zwei Tage, Reparatur bis zu 2 Wochen, je nach Priorität.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
  • Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Straßen können gemeldet werden.
  • Unterlagen: Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine