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Straßenschaden Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

Thüringen 99108018137004, 99108018137004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108018137004, 99108018137004

Leistungsbezeichnung

Straßenschaden Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

Verrichtungsdetail

an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Teaser

Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.

Volltext

Sie melden einen Schaden an einer öffentlichen Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.

Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung   bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Erforderliche Unterlagen

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.

Bearbeitungsdauer

Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

  • Straßenschaden können gemeldet und von der zuständigen Stelle beseitigt werden lassen.
  • Unterlagen: Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine