Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen zur Beseitigung melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als Bürger/Verwaltung können Sie eine Verunreinigung an Straßenentwässerungseinrichtungen melden.
Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Sie melden eine Verunreinigung an einer Straßenentwässerungseinrichtung.
Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:
Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reinigung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Durchführung durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
- Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung
- Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
- Genauer Standort der Verunreinigung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung der Verunreinigung, evtl. Foto.
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.