Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)
- Erschließung und Infrastruktur (2050300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie wollen unansehnliche Flächen in Ihrem Ort aufwerten, eine Brachfläche nachnutzen und benötigen finanzielle Unterstützung für Abriss, Entsiegelung einschließlich damit verbundener Folgenutzung? Dann beantragen Sie Förderung für die Revitalisierung von Brachflächen.
Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1. Mio Euro pro Vorhaben begrenzt.
Was wird gefördert?
- Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
- Folgenutzung
- Grunderwerb
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Eine Förderung können Sie erhalten als
- Gemeinden,
- Natürliche Personen und Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge über das Online-Portal Portia ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Link.
Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
- Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen
- Zur Unterstützung bei der Wiederherstellung von Brachflächen, kann für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragt werden. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Gefördert werden: Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung, Folgenutzung und Grunderwerb.
- Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Eine Förderung können erhalten:
- Gemeinden,
- Natürliche Personen und Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten Rechts.
- Es gibt keine Frist zur Antragstellung. Diese können ganzjährig gestellt werden.
- zuständig: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja