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Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen

Thüringen 99400335017000, 99400335017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400335017000, 99400335017000

Leistungsbezeichnung

Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie wollen unansehnliche Flächen in Ihrem Ort aufwerten, eine Brachfläche nachnutzen und benötigen finanzielle Unterstützung für Abriss, Entsiegelung einschließlich damit verbundener Folgenutzung? Dann beantragen Sie Förderung für die Revitalisierung von Brachflächen. 

Volltext

Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1. Mio Euro pro Vorhaben begrenzt. 
 
 Was wird gefördert?

  • Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
  • Folgenutzung
  • Grunderwerb

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Voraussetzungen

Eine Förderung können Sie erhalten als 

  • Gemeinden,
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge über das Online-Portal Portia ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Link.

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen
  • Zur Unterstützung bei der Wiederherstellung von Brachflächen, kann für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragt werden. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Gefördert werden: Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung, Folgenutzung und Grunderwerb.
  • Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Eine Förderung können erhalten:
    • Gemeinden,
    • Natürliche Personen und Personengesellschaften,
    • juristische Personen des privaten Rechts.
  • Es gibt keine Frist zur Antragstellung. Diese können ganzjährig gestellt werden.
  • zuständig: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Ansprechpunkt

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja