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LEADER-Förderung beantragen

Thüringen 99400263017000, 99400263017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400263017000, 99400263017000

Leistungsbezeichnung

LEADER-Förderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie die Entwicklung Ihrer Region mitgestalten wollen, wenn Sie innovative Projektideen für den ländlichen Raum haben, oder wenn Sie im ländlichen Raum leben und eine Förderung für Ihr Kleinprojekt suchen, dann beantragen Sie eine Förderung über die Intervention LEADER.

Volltext

Über das Förderprogramm LEADER können Sie Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum erhalten. Diese Förderung müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt laut ILE-Förderrichtlinie bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
 

Was wird gefördert?
•    Vorbereitungskosten (im Rahmen einer Bewerbung als RAG während des Anerkennungsverfahrens zu Beginn einer Förderperiode
•    Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
•    Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
•    Verwaltung und Sensibilisierung

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Voraussetzungen

Eine Förderung können Sie erhalten als
•    Natürliche Personen und Personengesellschaften,
•    juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
•    Regionale Aktionsgruppen LEADER.

Projekte müssen den Zielstellungen der individuellen Regionalen Entwicklungsstrategie der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) entsprechen und von dieser in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren ausgewählt und die Umsetzung beschlossen sein.

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

Bei LEADER besteht die Besonderheit, dass die Auswahl der zu fördernden Projekte durch die Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) erfolgt.

Bearbeitungsdauer

Die Projektanträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) eingereicht, von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung der Unterlagen durch die RAG an die Bewilligungsbehörde (TLLLR) zur finalen Bearbeitung weitergeleitet.

Frist

Die Frist zur Einreichung der Projektanträge wird individuell von den Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. Die vollständigen Förderanträge sind nachfolgend bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vorzulegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

•    LEADER-Förderung beantragen
•    Über das Förderprogramm LEADER kann Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum beantragt werden. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionale Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
•    Eine Förderung können erhalten 
•    Natürliche Personen und Personengesellschaften,
•    juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
•    Regionale Aktionsgruppen LEADER.
•    Die Projektanträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der RAG eingereicht und von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung der Unterlagen durch die RAG an die Bewilligungsbehörde Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zur finalen Bearbeitung weitergeleitet. Projekte müssen den Zielstellungen der individuellen Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG entsprechen und von dieser in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren ausgewählt und die Umsetzung beschlossen sein.
•    Die Frist zur Einreichung der Projektanträge wird individuell von den RAGn festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. 

•   Die vollständigen Förderanträge sind nachfolgend bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vorzulegen. 
•    zuständig: Regionale Aktionsgruppe (RAG) / Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Regionalen Aktionsgruppen LEADER RAG, in deren Aktionsgebiet das Vorhaben umgesetzt werden soll.

Zuständige Stelle

zuständige Bewilligungsstelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, der Seite der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER sowie auf den individuellen Seiten der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG).

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja