LEADER-Förderung beantragen
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Wenn Sie die Entwicklung Ihrer Region mitgestalten wollen, wenn Sie innovative Projektideen für den ländlichen Raum haben, oder wenn Sie im ländlichen Raum leben und eine Förderung für Ihr Kleinprojekt suchen, dann beantragen Sie eine Förderung über die Intervention LEADER.
Über das Förderprogramm LEADER können Sie Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum erhalten. Diese Förderung müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt laut ILE-Förderrichtlinie bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
Was wird gefördert?
• Vorbereitungskosten (im Rahmen einer Bewerbung als RAG während des Anerkennungsverfahrens zu Beginn einer Förderperiode
• Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
• Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
• Verwaltung und Sensibilisierung
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Eine Förderung können Sie erhalten als
• Natürliche Personen und Personengesellschaften,
• juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
• Regionale Aktionsgruppen LEADER.
Projekte müssen den Zielstellungen der individuellen Regionalen Entwicklungsstrategie der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) entsprechen und von dieser in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren ausgewählt und die Umsetzung beschlossen sein.
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Bei LEADER besteht die Besonderheit, dass die Auswahl der zu fördernden Projekte durch die Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) erfolgt.
Die Projektanträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) eingereicht, von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung der Unterlagen durch die RAG an die Bewilligungsbehörde (TLLLR) zur finalen Bearbeitung weitergeleitet.
Die Frist zur Einreichung der Projektanträge wird individuell von den Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. Die vollständigen Förderanträge sind nachfolgend bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vorzulegen.
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
• LEADER-Förderung beantragen
• Über das Förderprogramm LEADER kann Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum beantragt werden. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionale Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
• Eine Förderung können erhalten
• Natürliche Personen und Personengesellschaften,
• juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
• Regionale Aktionsgruppen LEADER.
• Die Projektanträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der RAG eingereicht und von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung der Unterlagen durch die RAG an die Bewilligungsbehörde Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zur finalen Bearbeitung weitergeleitet. Projekte müssen den Zielstellungen der individuellen Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG entsprechen und von dieser in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren ausgewählt und die Umsetzung beschlossen sein.
• Die Frist zur Einreichung der Projektanträge wird individuell von den RAGn festgelegt und öffentlich bekanntgegeben.
• Die vollständigen Förderanträge sind nachfolgend bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vorzulegen.
• zuständig: Regionale Aktionsgruppe (RAG) / Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Bitte wenden Sie sich an die Regionalen Aktionsgruppen LEADER RAG, in deren Aktionsgebiet das Vorhaben umgesetzt werden soll.
zuständige Bewilligungsstelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, der Seite der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER sowie auf den individuellen Seiten der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG).
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja