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Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen

Thüringen 99078001012000, 99078001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078001012000, 99078001012000

Leistungsbezeichnung

Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.02.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23

Handlungsgrundlage

International Plant Protection Convention (IPPC)

Teaser

Sie wollen Pflanzen in ein Drittland ausführen? Sie benötigen dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis/ Vorausfuhrzeugnis?

Volltext

Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung. Pflanzen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus der EU ausgeführt werden. Mit dem PGZ/ VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.

Das Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von Export-Sendungen für die phytosanitäre Kontrolle und zur Ausstellung eines PGZ/ VAZ durch den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:

  • Adressen Antragsteller, Exporteur, Post- und Rechnungsempfänger
  • Name des Empfängers, Einfuhrland
  • Ursprungsort
  • Transportmittel
  • Registriernummer des Ausführers
  • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartner vor Ort
  • Warenbeschreibung und Mengen
  • ggf. durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
  • ggf. Import Permit des Einfuhrlandes
  • ggf. Prüfberichte von Laboruntersuchungen

Voraussetzungen

  1. Registrierung des Exporteurs nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031
  2. PGZ/VAZ muss von dem Einfuhrland gefordert sein (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
  3. Ausstellung des Zeugnisses erfolgt nur, wenn die Sendung die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes erfüllt (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).

Die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände müssen in Thüringen phytosanitär kontrolliert werden können und von Thüringen aus versendet werden.

Kosten

Die Begleichung der Gebührenschuld erfolgt nach Erhalt eines Kostenbescheides.

Zahlungsart: Banküberweisung

Verfahrensablauf

  1. Der Antragsteller bittet vor dem ersten Exportantrag beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register. (Der Registrierungsantrag ist unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/registrierung eingestellt.)
  2. Der Antragsteller registriert sich (einmalig) mit seinen Betriebsdaten im Online- Portal „PGZ-online“.
  3. Der Antragsteller stellt einen konkreten Exportantrag mit Angabe aller relevanten Daten zum beabsichtigten Export. (Im Portal befinden sich Hilfen zum Ausfüllen des Antrages.)

Der Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen in Bearbeitung genommen. Die Ausstellung des PGZ kann sich u. U. durch erforderliche Untersuchungen und Kontrollen verzögern.

Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist im Normalfall 5 Werktage vor dem Besichtigungstermin zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Online-Antragstellung: www.pgz-online.de

Rechtsbehelf

Über die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage des Empfängerlandes und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben, Unterlagen und ggf. Untersuchungsergebnisse.

Kurztext

  • Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände müssen beim Export in Drittländer (Ausfuhr aus der EU) von einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) begleitet sein. 
  • Sofern sich die Sendung aus Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer/EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt oder der Ursprung der Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, wo eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss, sind ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ) am jeweiligen Ursprungsort zu beantragen.  Diese dienen als Grundlage für das PGZ, welches vom Exporteur bei seinem zuständigen Pflanzengesundheitsdienst beantragt werden muss.
  • Mit beiden genannten Dokumenten wird bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen

Formulare

Formularbezeichnung: Exportantrag

Anträge können nur online gestellt werden.