Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Auslandsaufenthalt (1120200)
- Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
- Import und Export (2070200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
International Plant Protection Convention (IPPC)
Sie wollen Pflanzen in ein Drittland ausführen? Sie benötigen dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis/ Vorausfuhrzeugnis?
Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung. Pflanzen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus der EU ausgeführt werden. Mit dem PGZ/ VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.
Das Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von Export-Sendungen für die phytosanitäre Kontrolle und zur Ausstellung eines PGZ/ VAZ durch den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst.
Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:
- Adressen Antragsteller, Exporteur, Post- und Rechnungsempfänger
- Name des Empfängers, Einfuhrland
- Ursprungsort
- Transportmittel
- Registriernummer des Ausführers
- Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartner vor Ort
- Warenbeschreibung und Mengen
- ggf. durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
- ggf. Import Permit des Einfuhrlandes
- ggf. Prüfberichte von Laboruntersuchungen
- Registrierung des Exporteurs nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031
- PGZ/VAZ muss von dem Einfuhrland gefordert sein (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
- Ausstellung des Zeugnisses erfolgt nur, wenn die Sendung die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes erfüllt (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
Die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände müssen in Thüringen phytosanitär kontrolliert werden können und von Thüringen aus versendet werden.
Die Begleichung der Gebührenschuld erfolgt nach Erhalt eines Kostenbescheides.
Zahlungsart: Banküberweisung
- Der Antragsteller bittet vor dem ersten Exportantrag beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register. (Der Registrierungsantrag ist unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/registrierung eingestellt.)
- Der Antragsteller registriert sich (einmalig) mit seinen Betriebsdaten im Online- Portal „PGZ-online“.
- Der Antragsteller stellt einen konkreten Exportantrag mit Angabe aller relevanten Daten zum beabsichtigten Export. (Im Portal befinden sich Hilfen zum Ausfüllen des Antrages.)
Der Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen in Bearbeitung genommen. Die Ausstellung des PGZ kann sich u. U. durch erforderliche Untersuchungen und Kontrollen verzögern.
Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.
Online-Antragstellung: www.pgz-online.de
Über die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage des Empfängerlandes und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben, Unterlagen und ggf. Untersuchungsergebnisse.
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände müssen beim Export in Drittländer (Ausfuhr aus der EU) von einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) begleitet sein.
- Sofern sich die Sendung aus Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer/EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt oder der Ursprung der Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, wo eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss, sind ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ) am jeweiligen Ursprungsort zu beantragen. Diese dienen als Grundlage für das PGZ, welches vom Exporteur bei seinem zuständigen Pflanzengesundheitsdienst beantragt werden muss.
- Mit beiden genannten Dokumenten wird bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Formularbezeichnung: Exportantrag
Anträge können nur online gestellt werden.