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Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen

Thüringen 99048007006000, 99048007006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048007006000, 99048007006000

Leistungsbezeichnung

Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2023

Fachlich freigegeben durch

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

Teaser

Sie möchten Wald in eine andere Nutzungsart umwandeln? Sie möchten Wald roden, um die Flächen anderweitig zu nutzen? Dann müssen Sie die Genehmigung der Umwandlung von Wald bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Volltext

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.

Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.

Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.  

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag auf Genehmigung der Änderung der Nutzungsart

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

Voraussetzungen

Vorlage des Antrags auf Genehmigung der Umwandlung von Wald mit Nachweis des Eigentums,

Einvernehmen der zu beteiligenden Fachbehörden,

es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

Genehmigungsfähigkeit

Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde, Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde

Kosten

Verwaltungskosten

je Hektar, mindestens 500 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.2 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Verfahrensablauf

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz

4. Genehmigung / Versagung der  Nutzungsartenänderung

5. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

Bearbeitungsdauer

6 bis 8 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

Kurztext

Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung

Genehmigung der Umwandlung von Wald, Herstellung des Einvernehmens mit der unteren Naturschutzbehörde nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde

bei anschließender landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung darüber hinaus im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde

Genehmigungsverfahren muss bei Bedarf dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen

Genehmigung erlischt nach zwei Jahren

Es fallen Gebühren an.

Zuständig: ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde

Mitteilung der Umwandlung von Wald durch die untere Forstbehörde an die obere Kataster- und Vermessungsbehörde

Ansprechpunkt

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden