Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
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Sie möchten Wald in eine andere Nutzungsart umwandeln? Sie möchten Wald roden, um die Flächen anderweitig zu nutzen? Dann müssen Sie die Genehmigung der Umwandlung von Wald bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.
Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.
Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Formloser Antrag auf Genehmigung der Änderung der Nutzungsart
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Vorlage des Antrags auf Genehmigung der Umwandlung von Wald mit Nachweis des Eigentums,
Einvernehmen der zu beteiligenden Fachbehörden,
es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
Genehmigungsfähigkeit
Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde, Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde
Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 500 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.2 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz
4. Genehmigung / Versagung der Nutzungsartenänderung
5. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller
Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung
Genehmigung der Umwandlung von Wald, Herstellung des Einvernehmens mit der unteren Naturschutzbehörde nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde
bei anschließender landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung darüber hinaus im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde
Genehmigungsverfahren muss bei Bedarf dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen
Genehmigung erlischt nach zwei Jahren
Es fallen Gebühren an.
Zuständig: ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde
Mitteilung der Umwandlung von Wald durch die untere Forstbehörde an die obere Kataster- und Vermessungsbehörde
Formloser Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Wald
Grundbuchauszug