Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
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Sie möchten einen Kahlschlag durchführen?
Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.
Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,
es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
Genehmigungsfähigkeit
Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages
4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller
Kahlschlag Genehmigung
Um einen Kahlschlag durchführen zu können, muss die Genehmigung der zuständigen Behörde beantragt werden.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags und Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug).
Es fallen je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten an.
Zuständig: ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags
Grundbuchauszug