Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen

Thüringen 99048006006000, 99048006006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048006006000, 99048006006000

Leistungsbezeichnung

Forst - Kahlschlag Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.06.2023

Fachlich freigegeben durch

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts

Teaser

Sie möchten einen Kahlschlag durchführen?

Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Volltext

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

Die Waldfunktionen müssen erhalten bleiben.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.  

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags 

Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

Voraussetzungen

Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags mit Nachweis des Eigentums,

es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

Genehmigungsfähigkeit  

Kosten

Verwaltungskosten

je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.6.1 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung

Verfahrensablauf

1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

3. Genehmigung/ Versagung des Kahlschlages

4. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

Kurztext

Kahlschlag Genehmigung

Um einen Kahlschlag durchführen zu können, muss die Genehmigung der zuständigen Behörde beantragt werden.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags und Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug).

Es fallen je Hektar, mindestens 350 Euro Verwaltungskosten an.

Zuständig: ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.

Ansprechpunkt

ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags

Grundbuchauszug