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Straßenschaden zur Beseitigung melden

Thüringen 99108018137000, 99108018137000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108018137000, 99108018137000

Leistungsbezeichnung

Straßenschaden zur Beseitigung melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Teaser

Als Bürger/Verwaltung möchten Sie Schäden an Straßen melden.

Volltext

Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Erforderliche Unterlagen

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

Bearbeitungsdauer

Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden.

Kurztext

Klärung Zuständigkeit, Erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle, Erfassung des Schadensumfanges und der Kosten, Abstimmung mit Vorgesetzen, Beauftragung der Leistung

Ansprechpunkt

Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast

Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine


-    Onlineverfahren möglich: in Vorbereitung.