Bauartgenehmigung vorhabenbezogen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
- Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie möchten eine Bauart verwenden, die nicht geregelt ist oder stark von technischen Regeln abweicht? Dann benötigen Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung, um deren Eignung zum sicheren Bauen zu belegen.
Bauarten müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut eine Bauart dies nicht, kann sie trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung. Dadurch wird deren Eignung extra nachgewiesen. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zur Bauart, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.
- Formloser Antrag mit Kontaktdaten von Antragsteller und ggf. Adressat des Bescheids
Antragsbegleitende Unterlagen:
- Benennung des Bauvorhabens mit vollständiger Anschrift
- Aktenzeichen der Baugenehmigung und zuständige Baugenehmigungsbehörde
- Angabe des Bauherrn mit Anschrift
- Konkrete Beschreibung des Antragsgegenstandes (Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder Fehlen einer technischen Regel)
Bei Bedarf erforderlich:
- Kostenübernahmeerklärung
- objektbezogene gutachterliche Stellungnahme einer nach § 24 ThürBO anerkannten Stelle
- exakte Zeichnungen der auszuführenden Bauelemente/Bauarten, insbesondere der abweichenden Details
- Grundrisspläne mit Angabe des Einbauortes
- Nachweis der Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit
- Nachweis der brandschutztechnischen Anforderungen (ggf. bauaufsichtlich genehmigte Abweichungen)
- Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis
- Versuchsberichte anderer, gleichartiger Bauvorhaben
Alle am Bau Beteiligten dürfen einen Antrag stellen.
Sind Antragsteller und Empfänger der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung nicht dieselben, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
Gebühren werden erhoben im Rahmen von 100 bis 5000 Euro entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.
Zahlungsart: Überweisung, siehe Kostenbescheid.
Sie stellen den Antrag beim Referat 24 Bau- und Energietechnik des TMIL.
Sie sollten alle Unterlagen beifügen, die für die bautechnische Beurteilung nötig sind.
Nach Antragseingang wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft.
Danach beginnt die bautechnische Prüfung der Unterlagen.
Wenn sich noch Detailfragen ergeben, können noch zusätzliche Nachfragen von uns kommen.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein Bescheid ausgestellt, der die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung enthält. Dieser Bescheid ist der Verwendbarkeitsnachweis für die Bauart.
Parallel wird ein Gebührenbescheid ausgestellt.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, streben wir eine Bearbeitungsdauer von höchstens 3 Monaten an.
- Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung
- Bauart müssen sicher und verlässlich sein, damit Gebäude sicher sind.
- Deshalb müssen Bauarten technischen Regeln entsprechen, um sie verwenden zu dürfen.
- Ausnahmsweise darf eine Bauart auch mit einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung verwendet werden.
- Formloser Antrag muss zusammen mit anderen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
- Es fallen Gebühren an.
- Zuständig: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 24 Bau- und Energietechnik
Postfach 90 03 62
99106 Erfurt
Tel.: 0361/57 4111 242
Formloser Antrag.
- Schriftform erforderlich: ja
- Onlineverfahren in Form von E-Mail möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: nein