NiSV-Anzeige des Betriebes für Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatz
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wer aus nichtmedizinischen Gründen Menschen mit nichtionisierenden Strahlen behandelt, also z.B. mit Laser- oder Magnetfeldgeräten, mit intensivem Licht, Elektrostimulation oder Ultraschall, muss das der zuständigen Behörde grundsätzlich vorher anzeigen
Die zuständige Behörde hat die Anzeige der Inbetriebnahme bzw. den Betrieb vorhandener Anlagen vor dem 31.12.2020, entgegenzunehmen.
Neben der Anzeige ist für Anwendungen bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (Laser, Hochfre-quenz, Ultraschall) sowie bei Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen ein Nachweis über die Verpflichtung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes mit ent-sprechender ärztlicher Weiterbildung nötig.
Bei Anwendung von Magnetresonanztomographen – MRT ist ein Nachweis einzureichen, dass die anwendende Person, eine Ärztin oder ein Arzt, mit einer der sachgerechten Bedienung von MRT dienenden Fachkunde ist.
Für Anwendungen bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird (Laser, Hochfrequenz, Ultraschall) so-wie bei Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems am Menschen gilt ab 31.12.2020, dass nur approbierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung diese durchführen dürfen.
Magnetresonanztomographen - MRT dürfen ab 31.12.2020 nur unter Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit einer der sachgerechten Bedienung von MRT dienenden Fachkunde angewendet werden.
- Beim Erwerb von Anlagen ab dem 31.12.2020 ist die Anzeige spä-testens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten.
- Der Betreiber der Anlage hat Angaben zu Identität des Betreibers bzw. der Firma, der Anschrift der Betriebsstätte und Angaben zur Identifikation der Anlage/n oder Kombinationsgerätes sowie der Art der Anwendung/en zu machen.
- Je Anlage/n sind die anwendenden Person/en zu benennen.
- Ab dem 31.12.2022 gilt die Nachweispflicht der Fachkunde der anwendenden Person/en. Diese Nachweise sind dann der Anzeige beizufügen.
Beim Erwerb von Anlagen ab dem 31.12.2020 ist die Anzeige spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten.
Beachtung der Vorgaben zu allgemeinen Anforderungen an den Betrieb der Anlage/n sowie der Dokumentationspflichten.
Bei Unterlassen der Anzeige oder falscher Angaben in der Anzeige ggf. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
- Anzeige des Betriebes von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme
- Wer aus nichtmedizinischen Gründen Menschen mit nichtionisierenden Strahlen behandelt, also z.B. mit Laser- oder Magnetfeldgeräten, mit intensivem Licht, Elektrostimulation oder Ultraschall, muss das der zuständigen Behörde grundsätzlich vorher anzeigen.
- Der Betreiber der Anlage hat Angaben zu Identität des Betreibers bzw. der Firma, der Anschrift der Betriebsstätte und Angaben zur Identifikation der Anlage/n oder Kombinationsgerätes sowie der Art der Anwendung/en zu machen.
- Der Anzeige muss schriftlich erfolgen.
- Neben der Anzeige ist für bestimmte Anwendungen ein Nachweis über die Verpflichtung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung nötig.
- Bei Anwendung von Magnetresonanztomographen ist ein Nachweis einzureichen, dass die anwendende Person, eine Ärztin oder ein Arzt, mit einer der sachgerechten Bedienung von MRT dienenden Fachkunde ist.
- Die Anzeige ist spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme zu erstatten.
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung in Suhl.
- Der Antrag kann formlos gestellt werden.
- Eine elektronische Einreichung der Unterlagen ist möglich.