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Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste

Thüringen 99080045000000, 99080045000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080045000000, 99080045000000

Leistungsbezeichnung

Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.09.2014

Fachlich freigegeben durch

BMI, B3

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

  • Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (wie Kosmetik und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.), die nicht Medikament oder Spezialnahrung sind, dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden.
  • Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter Inhalt - vollständig schließbar - verpackt sein.
  • Die Beutel von bis zu 1 Liter Inhalt müssen Sie selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten zum Beispiel als Gefrierbeutel erhältlich.
  • Der einsehbare Plastikbeutel ist getrennt vom übrigen Handgepäck bei der Kontrollstelle vorzulegen.
  • Medikamente sowie Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen Sie weiterhin im Handgepäck transportieren. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Medikamente und Spezialnahrung während des Fluges benötigen.
  • Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug können Sie im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet.

Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • durchsichtiger, wiederverschließbarer Beutel, max. 1 Liter Fassungsvolumen
  • ggf. Medikamentennachweis

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.

Frist

keine

Hinweise

  • Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Medikamente, Spezialnahrung oder Duty-free-Einkauf sind, dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren.
  • Flüssigkeiten, Gels und Aerosole, die Sie nicht zwingend während Ihres Aufenthalts an Bord benötigen, sollten Sie nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck unterbringen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

  • Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (wie Kosmetik und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.), die nicht Medikament oder Spezialnahrung sind, dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden.
  • Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter Inhalt - vollständig schließbar - verpackt sein.
  • Die Beutel von bis zu 1 Liter Inhalt müssen Sie selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten zum Beispiel als Gefrierbeutel erhältlich.
  • Der einsehbare Plastikbeutel ist getrennt vom übrigen Handgepäck bei der Kontrollstelle vorzulegen.
  • Medikamente sowie Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen Sie weiterhin im Handgepäck transportieren. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Medikamente und Spezialnahrung während des Fluges benötigen.
  • Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug können Sie im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet.

Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden.

Ansprechpunkt

Bundesministerium des Innern

Bürger-Service

Graurheindorfer Straße 198

53117 Bonn, Stadt

Tel. : +49 228 99 681 0

E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten:

Mo 07:00-20:00 Uhr

Di 07:00-20:00 Uhr

Mi 07:00-20:00 Uhr

Do 07:00-20:00 Uhr

Fr 07:00-20:00 Uhr

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden