Richtlinie Wolf-Luchs - Prävention
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Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)
Hier erhalten Sie Informationen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere.
Durch die Förderrichtlinie Wolf/Luchs können Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere gefördert werden. Beispielsweise können Sie bei der Anschaffung wolfsabweisender Zäune oder von Herdenschutzhunden finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des TLUBN.
- De-minimis-Erklärung (erforderlich nur von Antragstellern, die nicht in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind)
- Nachweis des Tierbestandes durch Kopie des aktuellen Tierseuchenkassenbescheides
- drei Vergleichsangebote zu den geplanten Anschaffungen (Präventionsmaterial)
Alle weiteren Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendung bzw. zum Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Sie können Präventionsmaßnahmen beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- wenn Sie Ihre Tiere innerhalb der Weidesaison auf einer Weide in Thüringen halten
- wenn es sich um Schafe, Ziegen, Gehegewild und andere Nutztierarten (mit einer Widerristhöhe im ausgewachsenen Zustand von maximal 112 cm) handelt
- wenn meldepflichtige Tiere bei der Tierseuchenkasse des Landes bzw. nach der Viehverkehrsordnung angezeigt wurden
- wenn die Präventionsmaßnahme (Wert des Materials) und Wert des Schutzgutes in einem angemessenen Verhältnis stehen
Hinweis: Mit der Umsetzung der Maßnahme (bspw. Kauf des Materials) dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dann können Sie die Präventionsmaßnahmen erwerben. Das Auszahlungsverfahren und die Form der Verwendungsnachweisführung wird im Zuwendungsbescheid geregelt.
Zuwendungsempfänger und Begünstigte können Unternehmen sein, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Antragsteller können Zuwendungen als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erhalten.
- Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe
- Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere können gefördert werden.
- Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Referat 33 (Tel.: 0361 57 3943 390)
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel: +49 361 57 3943 042
Fax: +49 361 57 3943 890