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Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows

Thüringen 99112003018000, 99112003018000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99112003018000, 99112003018000

Leistungsbezeichnung

Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Unternehmensberatung (112)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)
  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.08.2018

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Teaser

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen in Schwierigkeiten ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Förderung erhalten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Volltext

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.

Die "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Beratungen - Informationsgespräch - IHK als Regionalpartner

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Was erwartet das BAFA von den Regionalpartner IHK ?

  • Informationsgespräch mit Antragsteller, obligatorisch für Gründer und Unternehmen in Schwierigkeiten, freiwillig für Bestandsunternehmen, kostenfrei für Antragsteller. Pflichtthema: Zuwendungsvoraussetzungen.
  • Aushändigung eines Bestätigungsschreibens an den Antragsteller
  • Bei Bedarf Begleitung von Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Einhaltung entsprechender datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Information, Beratung und Begleitung des Programms als neutraler Partner "objektiv und frei von Branchen- oder eigenen Interessen"
  • Persönliche Beratung hat Priorität. Falls telefonisch: Termin vorab vereinbaren.
  • Bei Unternehmen in Schwierigkeiten: Sondierungsgespräch zu Beratungsbedarf und Einbeziehung weiterer Beteiligter (Pflicht lt. Richtlinie)
  • Orientierungsberatung, angelehnt an das Vorhaben des Antragstellers
  • Information zu möglichen Beratungsaspekten/Coachinginhalten/Kriterien der Beraterauswahl
  • Hinweise zu nützlichen weiteren Kontakten

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Regionalpartner für Beratungsförderung Unternehmerischen Know-hows
  • kleine oder mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten können unter Umständen eine Förderung erhalten.
  • Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
  • Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen.
  • Zuständig: ie Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) am Hauptsitz des Unternehmens.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden