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Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen

Thüringen 99078011074000, 99078011074000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078011074000, 99078011074000

Leistungsbezeichnung

Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Energie und Klimaschutz (2060700)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Handlungsgrundlage

Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

Teaser

Sie bewirtschaften mindestens 3 ha im Benachteiligten Gebiet oder im Spezifischen Gebiet, dann können Sie einen Antrag auf Ausgleichszulage für Benachteiligte und/oder Spezifische Gebiete stellen. Sie müssen jedoch einen Mindestförderbetrag von 300,00 Euro je Maßnahme erreichen.

Volltext

Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs.

Erforderliche Unterlagen

Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online einzureichen sind.

Voraussetzungen

Es ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Ausgleichszulage wird in Form des Sammelantrags mit seinen Anlagen über das Portal PORTIA online eingereicht.

Die Anmeldung im Portal erfolgt per eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto.

Bearbeitungsdauer

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.

Frist

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Die Ausgleichszulage ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten. Betriebe in diesen Gebieten haben wegen Nachteilen in ihrer landwirtschaftlichen Erzeugung Einkommensverluste. Die Ausgleichszulage gleicht diese Verluste aus.
  • Online-Antrag notwendig
  • Zuständig: die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Ansprechpunkt

Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden