Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote - Förderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
20.01.2016
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Eine öffentliche Förderung anerkannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote ist nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln möglich. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, die mit ehrenamtlichen Helfern arbeiten, kann ein formgebundener schriftlicher Antrag bis 30.11. für das Folgejahr bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) gestellt werden.
Wenden Sie sich an die
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschafts-
förderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel.: 0361 2223-0