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Sprengstoff Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde anerkennen

Thüringen 99089004000000, 99089004000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089004000000, 99089004000000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoff Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde anerkennen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine staatliche Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • detailierter Lehrplan,
  • Lehrgangsunterlagen,
  • Prüfungsordnung,
  • Prüfungsfragen,
  • Stundenplan mit Zuordnung der Lehrkräfte,
  • Angaben zur Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Unternehmung,
  • Nachweis einer Haftplichtversicherung

Ist der Antrag unvollständig, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche Unterlagen nachzureichen sind.

Voraussetzungen

Zu erbringen sind die Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung durch Vorlage von Abschlüssen, Zeugnissen und der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die nicht älter als ein Jahr sein sollen.

Kosten

Die Lehrgangsanerkennung ist kostenpflichtig.

Für die Lehrgangsanerkennung ist derzeit ein Gebührenrahmen von 150 bis 1.000 EUR festgelegt.

Verfahrensablauf

Die Lehrgangsanerkennung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.

Frist

Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung muss rechtzeitig vor dem Beginn des ersten Lehrgangs eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht in der aktuellen Fassung sind zu beachten.

Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Klage vor dem Verwaltungsgericht).

Kurztext

  • Sprengstoff Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde anerkennen
  • Für die Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen wird eine staatliche Anerkennung benötigt.
  • Die Lehrgangsanerkennung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
  • Alle erforderlichen Unterlagen müssen eingereicht werden.
  • Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung muss rechtzeitig vor dem Beginn des ersten Lehrgangs eingereicht werden.
  • Es fallen Gebühren.
  • Zuständig: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeitschutz.
     

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeitschutz.
 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag auf Lehrgangsanerkennung wird formlos eingereicht.