Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden

Thüringen 99018116000000, 99018116000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018116000000, 99018116000000

Leistungsbezeichnung

Tierarzt - Berufsausübung bei Landestierärztekammer anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.11.2015

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) Landestierärztekammer Thüringen

Teaser

Die Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin müssen Sie bei den zuständigen Stellen anmelden.

Volltext

Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen Ihren Beruf ausüben wollen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit unter Vorlage Ihrer Berechtigungsnachweise bei der Landestierärztekammer Thüringen und bei dem für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Die Beendigung Ihrer Berufsausübung und jeder Wohnsitz- und Niederlassungswechsel ist ebenfalls den genannten Stellen anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Die Landestierärztekammer Thüringen informiert Sie über die der Anmeldung beizufügenden Unterlagen.  Beizufügen sind in jedem Fall die beglaubigten Kopien

  • des Hochschulabschlusses,
  • der Approbationsurkunde oder der Berufserlaubnis,
  • der Promotionsurkunde, falls vorhanden,
  • der Fachtierarzturkunde, falls vorhanden.

Voraussetzungen

Die Ausübung des tierärztlichen Berufs setzt voraus, dass Ihnen die Approbation als Tierarzt erteilt worden ist. Die vorübergehende Ausübung des tierärztlichen Berufs ist auch aufgrund einer Berufserlaubnis zulässig. Für die Erteilung der Approbation oder der Erlaubnis ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung Ihrer beruflichen Tätigkeit können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch  vornehmen. Für die Anmeldung bei der Landestierärztekammer Thüringen verwenden Sie bitte den Tierärztekammer-Meldebogen sowie das Formblatt "Art der Tätigkeit". Die Anmeldung beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt kann formlos erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit sowie Eignung der vorgelegten Unterlagen (siehe oben).

Frist

Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats, bei vorüber-gehender Berufsausübung innerhalb von fünf Tagen, nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit anmelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Einhaltung der Meldepflichten gehört zu den Berufspflichten der Tierärztinnen und Tierärzte. Schuldhafte Verstöße hiergegen können gemäß § 11 Thüringer Heilberufegesetz mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünftausend EUR im Einzelfall belegt werden.

Eine Meldepflicht gegenüber der Landestierärztekammer Thüringen besteht auch, wenn Sie Ihren Beruf in Thüringen nicht ausüben, dort aber Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Rechtsbehelf

Bei Streitigkeiten zwischen Tierärzten sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufs-ausübung entstanden sind, kann der Schlichtungsausschuss der Landestierärztekammer Thü-ringen angerufen werden.

Kurztext

Wer als Tierärztin oder Tierarzt in Thüringen den Beruf ausüben will, muss dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit unter Vorlage seiner Berechtigungsnachweise bei der Landestierärztekammer Thüringen und bei dem für den Ort der beruflichen Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die

  • Landestierärztekammer Thüringen
    Thälmannstr. 1-3
    99085 Erfurt

    Tel.: 0361/ 64 43 87 93
    Fax: 0361/ 64 43 87 95
    E-Mail: info@ltkt.de

und an das

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen bzw. deren Bereich die berufliche Tätigkeit erfolgen soll.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Tierärztekammer-Meldebogen
  • Formular „Art der Tätigkeit"