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Vertrauliche Geburt

Thüringen 99027004000000, 99027004000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027004000000, 99027004000000

Leistungsbezeichnung

Vertrauliche Geburt

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.11.2015

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie sich als Schwangere oder Mutter eines Neugeborenen in einer psychosozialen Notlage befinden, anonym bleiben wollen und nicht wissen, ob Sie sich für das Kind entscheiden sollen und welche Hilfemöglichkeiten bestehen, wenden Sie sich an eine Schwangerschafts- oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Diese werden Sie in einem zweistufigen Verfahren beraten.

  1. Stufe: Durchführung eines ergebnisoffenen Gesprächs, bei der die Sichtweise der Schwangeren / Mutter im Mittelpunkt steht; Auswege suchen und Handlungsalternativen entdecken (ggf. entscheidet sich die Frau dafür, ihre Identität gegenüber dem Kind offenzulegen oder das Kind zu behalten)
  2. Stufe: Beratung zur vertraulichen Geburt (Verfahren, Rechte des Kindes und des Vaters, Bedeutung und Rechtsfolgen einer Adoption etc.)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder ein anderes Dokument zur Indentitätsfeststellung.

Voraussetzungen

Sie haben den Wunsch, Ihre Schwangerschaft oder Ihre Mutterschaft geheim zu halten und wollen gleichzeitig professionell beraten und medizinisch betreut werden.

Kosten

Für die Frau fallen keine Gebühren oder andere Kosten an.

Verfahrensablauf

  • die Frau wählt, um ihre Anonymität zu wahren, ein Pseudonym aus, das aus einem Vor- und Familiennamen besteht
  • die Frau wählt, wenn sie möchte, auch weibliche und männliche Vornamen für das Kind aus
  • die Beratungsstelle nimmt die Personalien der Frau vertraulich auf und verschließt sie in einem Umschlag (Herkunftsnachweis)
  • die Frau wird unter Nutzung des Pseudonyms von der Beratungsstelle an eine Geburtsklinik oder eine Hebamme vermittelt
  • die Beratungsstelle teilt dem zuständigen Jugendamt das Pseudonym und den voraussichtlichen Geburtstermin mit
  • Geburt wird medizinisch betreut und unter dem Pseudonym dokumentiert
  • Geburtsklinik oder Hebamme teilen der Beratungsstelle das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes mit
  • Beratungsstelle schreibt diese Angaben und auch das Pseudonym der Mutter auf den oben genannten Umschlag und leitet diesen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur sicheren Verwahrung weiter
  • weiterhin wird unter Wahrung der Anonymität der Mutter das Standesamt informiert, damit eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann; das Standesamt teilt den beurkundeten Namen des Kindes ebenfalls dem BAFzA mit
  • mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das vertraulich geborene Kind das Recht, den Herkunftsnachweis einzusehen
  • Belange, die diesem Einsichtsrecht entgegenstehen, kann die Mutter bei einer Beratungsstelle geltend machen
  • die Beratungsstelle zeigt der Mutter Hilfsangebote auf und erörtert mit ihr Maßnahmen zur Abwehr der befürchteten Gefahren
  • das Kind kann sein Einsichtsrecht ggf. gerichtlich geltend machen; bei dem Verfahren werden auch die Interessen der Mutter berücksichtigt

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Falls Sie das Kind später wieder zurücknehmen möchten, kann dies nur bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens erfolgen. Dieses dauert ca. ein Jahr.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die elterliche Sorge der Mutter ruht nach der vertraulichen Geburt. Sie kann sich nach der Kindesabgabe jedoch noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden, indem sie vor dem Abschluss des Adoptionsverfahrens gegenüber dem Familiengericht ihre Anonymität aufgibt und das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal