Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ab 01.01.2013

Thüringen 99046001023000, 99046001023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046001023000, 99046001023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ab 01.01.2013

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Sanierung und Insolvenz (2160300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2021

Fachlich freigegeben durch

TMMJV

Teaser

Für bestimmte Zwecke und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten.

Volltext

Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den redlichen Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen.

Seit dem 01.01.2013 ist die Führung des Schuldnerverzeichnisses völlig neu geregelt und modernisiert worden. In jedem Bundesland besteht seitdem nur ein Schuldnerverzeichnis, welches bei einem zentralen Vollstreckungsgericht eingerichtet wurde. In Thüringen ist dieses beim Amtsgericht Meiningen erfolgt. Die Einsicht ist bundesweit nur über das Internet möglich.

Aus dem Schuldnerverzeichnis kann jeder Auskunft erhalten, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke verwendet werden sollen (siehe unter Voraussetzungen).


Kammern (z.B. Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern) oder Handels- und Wirtschaftsauskunfteien, können Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis beziehen und an ihre Mitglieder weitergeben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der darlegt, Angaben zu benötigen:

  • für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
  • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen,
  • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
  • für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung,
  • zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen,
  • für Zwecke der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.

Hinweis: Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie eingeholt wurden. Sie sind nach Zweckerreichung zu löschen. Alle Einsichtnahmen werden protokolliert.

Kosten

Der Abruf von Daten ist für nicht gebührenbefreite Stellen kostenpflichtig.

Es entstehen 4,50 Euro je übermittelten Datensatz (Schuldner); auch im Falle einer Negativauskunft.

Die Gebühr entsteht nicht im Falle einer Selbstauskunft.

Verfahrensablauf

Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist nur über eine Internetplattform möglich, die eine Registrierung erfordert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Soweit jemand nicht die Möglichkeit hat, das Internet zu nutzen, steht bei allen Amtsgerichten ein Einsichts-PC zur Verfügung. Da auch in diesem Fall eine Registrierung bei der genannten Internetplattform erfolgt, bedarf es hierzu regelmäßig der zweimaligen persönlichen Vorsprache beim Amtsgericht. Die Auskunft über das Internetportal ist daher deutlich weniger aufwändig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aus dem Schuldnerverzeichnis kann jeder Auskunft erhalten, wenn er darlegt, dass die personenbezogenen Informationen für einen der in der Zivilprozessordnung festgelegten Zwecke verwendet werden sollen.
  • Anfrage erfolgt ausschließlich online über die Seite "Vollstreckungsportal".
  • Geführt wird das Verzeichnis für Thüringen vom Amtsgericht Meiningen.

Ansprechpunkt

Über die Internetplattform "Vollstreckungsportal" kann das Schuldnerverzeichnis eingesehen werden. Das Auskunftsverfahren ist dort ausführlich beschrieben.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlos über das genannte Internetportal