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Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen

Thüringen 99065035064000, 99065035064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065035064000, 99065035064000

Leistungsbezeichnung

Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

handwerkliche Berufsbildung (065)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Handwerkskammern

Teaser

Wenn Sich in Ihrem Betrieb ein Ausbildungsverhältnis geändert, gekündigt oder aufgelöst, dann müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen das „Verzeichnis der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse“ – die Lehrlingsrolle.

Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.

Erforderliche Unterlagen

Belege für den Grund der Änderung: wie z. B. Zeugnisse, Nachweise für Fehlzeiten, Kündigung, Aufhebungsvertrag u. ä.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Handwerkskammer berät Auszubildende, gesetzliche Vertreter sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.
  • Nachweise der Änderung, Löschung etc. müssen beigefügt werden.
  • Ggf. fallen Gebühren an.
  • Zuständig: Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages